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Brandschutzhelferinnen – Brandschutzhelfer

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An Schulen ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktischer Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen und als Brandschutzhelferin bzw. Brandschutzhelfer zu bestellen.

Dabei ist eine Anzahl von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend.

Die Anmeldung für die Aus- und Fortbildung erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.

Nach erfolgreicher Erstausbildung werden die Beschäftigten von der Schulleitung durch Aushändigung einer Urkunde zum Brandschutzhelfer bestellt.
Nach erfolgter Ausbildung ist eine Fortbildung mittels Unterweisung und praktischer Übung in der Regel nach 3-5 Jahren notwendig. Termine finden Sie regelmäßig im Fortbildungskatalog.

Beschäftigte mit einer erfolgreichen, abgeschlossenen feuerwehrtechnischen Grundausbildung zur Truppfrau bzw. zum Truppmann können ohne zusätzliche Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Ein Nachweis der feuerwehrtechnischen Grundausbildung ist der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter vorzulegen.

Maßnahmen gegen Brände

 

 

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