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Bildschirmarbeit

Brille abgelegt auf einem Schreibtisch vor einem Laptop © SFIO CRACHO | Adobe Stock

Die Nutzung von Bildschirmgeräten im schulischen Bereich und bei der Unterrichtsvorbereitung ist heute allgegenwärtig.
Ob zur Recherche bei der Unterrichtsvorbereitung oder im Unterricht selbst, kommen immer mehr digitale Systeme zum Einsatz. Durch den regelmäßigen Gebrauch von Computern, Laptops usw. nimmt auch die Beanspruchung der Augen immer weiter zu.  

Um dadurch bedingten Beschwerden der Augen und des Sehvermögens vorzubeugen und entgegenzuwirken, wird allen Beschäftigten in öffentlichen sächsischen Schulen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für die Arbeit an Bildschirmgeräten angeboten.

Diese Angebotsvorsorge findet regelmäßig (i.d.R. alle drei Jahre) an der Schule statt und umfasst neben einem Beratungsgespräch eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. 
Wird dabei festgestellt, dass eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsbrille) für die Arbeit an Bildschirmgeräten notwendig und eine normale Sehhilfe (Alltagsbrille) nicht geeignet ist, werden die Kosten für die Anfertigung einer spziellen Sehhilfe im erforderlichen Umfang erstattet. Erforderlichenfalls schließt sich an die arbeitsmedizinische Vorsorge noch eine augenärztliche Untersuchung an. Auch die hierfür anfallenden erstattungsfähigen Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen.
Wenden Sie sich hinsichtlich einer Terminvergabe zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bitte an Ihre Schulleiterin bzw. Ihren Schulleiter.

Alle erforderlichen Unterlagen zur Beschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille werden Ihnen nach Abschluss der Vorsorgeuntersuchung von der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt ausgehändigt. Die Anfertigung der Bildschirmarbeitsplatzbrille erfolgt individuell. Sie kann bei einer Optikerin oder einem Optiker Ihrer Wahl gefertigt werden. Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie zunächst im Voraus übernehmen. Die erstattungsfähigen Kosten werden im erforderlichen Umfang durch das Landesamt für Schule und Bildung vergütet. Zur Kostenerstattung ist die Originalrechnung der Optikerin bzw. des Optikers und/oder der Augenärztin bzw. des Augenarztes mit dem Antrag auf Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille bei der SAG einzureichen. 

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