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Partner im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Händedruck mit auf den Unterarmen stehen Silhouetten verschiedener Berufsgruppen © Pixabay

Die Aufgaben im Arbeitsschutz sind sehr vielseitig und umfangreich. Um alle gesetzlichen Regelungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts, der relevanten gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen, des autonomen Rechts der Unfallkasse Sachsen und des Standes der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse umsetzen und einhalten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern und deren Unterstützung wichtig.

Mit folgenden Partnern arbeitet die Stabsstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement aktiv zusammen:

Um eine einheitliche Betreuung aller öffentlichen Schulen Sachsens zu gewährleisten, wurde ein Rahmenvertrag mit dem ZAGS (Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH) geschlossen.

Die Kontaktdaten der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes finden Sie im Schulportal.

Das ZAGS ist ein überbetrieblicher Dienst und wurde mit der arbeitsmedizinischen Betreuung der Schulen beauftragt. Um eine sachsenweit gute Betreuung vor Ort sicher zu stellen, wurden dazu vom ZAGS weitere arbeitsmedizinische Dienste gebunden.

Das ZAGS beauftragt folgende Dienste:

Um eine einheitliche Betreuung aller öffentlichen Schulen Sachsens zu gewährleisten, wurde eine Rahmenvereinbarung mit Fachkräften für Arbeitssicherheit geschlossen.

Die Kontaktdaten der Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie für Ihre Schule im Schulportal.

Zur sicherheitstechnischen Betreuung der öffentlichen Schulen Sachsens haben sich das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Schiefer (IBA Schiefer) und Pfeil Concepts - Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit GmbH zur ARGE FASI Koop TUC zusammengeschlossen. Gemeinsam mit der TU Chemnitz als Unterauftragnehmerin betreuen sie die öffentlichen Schulen vor Ort.

Die Schulen betreuende Ingenieurbüros und Dienste: 

Das Risiko, sich in der Schule durch einen Unfall zu verletzen, kann leider nicht umfänglich ausgeschlossen werden. Deshalb sind alle Angestellten sowie die Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen über die Unfallkasse Sachsen gesetzlich unfallversichert.

Beamte sind über ihren Dienstherren bei der Dienstunfallfürsorge versichert.

Dabei ist jeder Unfall einer zu viel. Deshalb kümmert sich die Unfallkasse Sachsen neben Unfallregulierungen sehr intensiv um eine effektive Vorbeugung. Es gilt der Grundsatz: Prävention vor Entschädigung.

Und damit es erst gar nicht zu Unfällen kommt, beraten, prüfen und informieren die Präventionsexperten der UK Sachsen rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit – praxisgerecht, zielgerichtet und individuell. Zudem werden regelmäßig unter anderem für Schulleitungen und Lehrkräfte Seminare und Fortbildungen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit angeboten.

Das Seminarangebot, das z. B. Fortbildungen für Gefahrstoffbeauftragte, für Sicherheitsbeauftragte oder zur Gewaltprävention umfasst, wird in der Regel jährlich im Oktober auf der Homepage der UK Sachsen veröffentlicht. Projektangebote sind unter https://www.uksachsen.de/informationen-service/projekte zu finden.

In allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes arbeitet die SAG eng mit der UK Sachsen zusammen. Dazu finden bspw. wiederholt Abstimmungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben statt, bei der Erstellung von Verfahrensanleitungen, der Aktualisierung etablierter Vorgänge. 

Aufgrund ihrer Rechtsstellung nimmt die UK Sachsen gegenüber dem Unternehmer eine Überwachungsfunktion wahr. Sie kann jederzeit eine Schule des LaSuB besichtigen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes prüfen.

Die UK Sachsen ist Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Hier werden u. A. Unfallverhütungsvorschriften erarbeitet und erlassen, gemeinsame Maßnahmen sowie die Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen gefördert und durchgeführt, Richtlinien für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben und dem Leben erlassen und vieles Weitere.

Unfallverhütungsvorschriften haben rechtsverbindlichen Charakter. Darüber hinaus gibt es DGUV-Regeln und DGUV-Informationen, die bei der branchenspezifischen Umsetzung der Rechtsvorschriften unterstützen.

Das Regelwerk der DGUV mit der UK Sachsen finden Sie unter: https://www.uksachsen.de/schule/publikationen

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen. Sie überwacht die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Sie berät das Landesamt für Schule und Bildung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Mutterschutzes, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch und untersucht Arbeitsunfälle.

Zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben hat die LDS das Recht, Schulen jederzeit zu betreten und zu besichtigen.

Der Schulträger ist für die sächlichen Kosten der Schule verantwortlich. Er errichtet die Schulgebäude und Schulräume, stattet sie mit den notwendigen Lehr- und Lernutensilien aus und stellt die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. In seinen Zuständigkeitsbereich fallende Mängel und Gefährdungen hat der Schulträger zu beheben bzw. abzustellen.

 bspw. Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Landespräventionsrat.

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